Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) im Raum Köln, Aachen und Norddeutschland
Ich helfe Personen, die bei einer Immobilienbewertung ein genaues Immobiliengutachten benötigen.
Sie benötigen eine Immobilienbewertung
- bei einer Erbschaft, für gerechte Erbaufteilungen und Erbabfindungen
- wenn bei Erbschaften und Schenkungen der Steuerbescheid zu hoch ausfällt
- wenn bei einer Scheidung Grundbesitz zum Vermögen gehört, zur gerechten Vermögensaufteilung / Zugewinnberechnung
- bei Vormundschaften und Betreuungen, um die Wirtschaftlichkeit beim Verkauf zu belegen
- beim Kauf von Immobilien, um Fehlentscheidungen zu vermeiden
- bei Beleihungen, zur Ermittlung des Beleihungswerts
- zur Vorbereitung einer Immobilienschenkung
- bei Insolvenzen, um den Liquidationserlös abzusichern
- um die stillen Reserven von Grundstücken beim Jahresabschluss zu kennen
- bei Rechten und Belastungen, zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen
- bei Versicherungen, um Über- und Unterversicherung in der Gebäudeversicherung zu vermeiden
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Das sollten Sie bei einem Immobiliengutachten beachten
- die Verkehrswertermittlung ist nach § 194 BauGB gesetzlich geregelt
- eine Immobilienbewertung muss für den Fachmann nachvollziehbar und den Laien verständlich sein
- Immobiliengutachten sind individuelle Urkunden
- Gerichte, Behörden oder Finanzämtern stellen hohe Ansprüche an eine Immobilienwertermittlung
- diese hohen Ansprüche werden bei zertifizierten Immobiliensachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 per Gesetz als vorhanden angesehen

Welche Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) für was?
Verkehrswertgutachten
- bei einer Scheidung (z.B. zur Ermittlung des Zugewinns bei Immobilien)
- für Finanzbehörden und gegen Steuerbescheide (z.B. wegen der Erbschaftsteuer)
- bei Erbauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten
- vor Gericht (z.B. Vormundschaftsgericht Köln)
- bei Kreditinstituten zur Beleihung von Immobilien
- bei komplexen Vermögensumschreibungen / Vermögensübergängen
- als Immobilien Schiedsgutachten
- unterstützend bei Verkaufsverhandlungen
- und vielen anderen Zwecken.
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Marktwertschätzung
- zur eigenen Vermögensbewertung der Immobilie
- Wertermittlung zur Unterstützung bei Kaufverhandlungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- zur Feststellung der Versicherungssumme
mündliche Einschätzung
- bei Kaufentscheidungen von Immobilien zur Eigennutzung
- wenn Sie noch unsicher sind
- noch was über den Zustand der Immobilie wissen möchten
- um ein gutes Gefühl zu haben
Ich freue mich über Ihren Auftrag, rufen Sie jetzt an. Die Telefonnummer meines entsprechenden Büros finden Sie rechts oder bei Handys ganz unten.